Schutzmaßnahmen bei Gottesdiensten in den Kirchen
Wegen der hohen Corona-Infektionszahlen gelten für Gottesdienstbesuche folgende Auflagen (11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung):
Die Gottesdienst-Besucher müssen ...
Alle Besucher werden von einem Team am Kircheneingang begrüßt, an ihre Maskenpflicht erinnert und dann zu den markierten Plätzen begleitet. Damit der Abstand von 1,5 Metern gewährleistet ist, werden alle Besucher auch am Ende des Gottesdienstes der Reihe nach wieder nach draußen gebeten. |