Amtliche Bescheinigungen
Kirchliche Bescheinigungen (z. B. Taufzeugnis, Patenbescheinigung) werden im Pfarramt ausgestellt. – Für ein nachträgliches ausgestelltes Taufzeugnis wird eine Gebühr von 5,00 € erhoben. Erkundigungen über Kirchenbücher sind kostenlos.
Das Pfarramt kann die Übereinstimmung von Kopien von Schriftstücken mit dem Original bescheinigen (eine geringe Gebühr wird hierbei erhoben).