KirchgeldDas Kirchgeld ist eine bayerische Besonderheit. Es wird erhoben, weil die Kirchensteuer in Bayern um 1 % geringer ist als üblich (8 % statt 9 %). Es steht in vollem Umfang Ihrer Kirchengemeinde für die Finanzierung verschiedener Aufgaben zur Verfügung. Mit dem Kirchgeld können Angebote für Kinder und Jugendliche, Konzerte und Gottesdienste mit besonderer Kirchenmusik unterstützt werden. Auch die Anschaffung notwendiger Gegenstände, wie Tische und Stühle ist durch das Kirchgeld möglich. Einmal im Jahr bekommen Sie von uns per Post den Kirchgeldbescheid.Sie werden anhand einer Tabelle um Selbsteinschätzung der Höhe des Kirchgeldes zwischen 5 und 100 Euro gebeten. Wer keine Einkünfte hat bzw. weniger als den Freibetrag von 9745 Euro pro Jahr verdient, braucht nichts zu bezahlen. Steuerminderung durch KirchgeldDie Kirchgeldzahlung wird wie die Kirchenlohn- und Kircheneinkommensteuer bis zum Höchstbetrag von 100 EUR vom Finanzamt bei den steuermindernden Sonderausgaben anerkannt (Kontoauszug genügt als Nachweis). SpendeJeder Betrag, der die Höchstgrenze von 100 EUR übersteigt, gilt als Spende. Eine entsprechende Zuwendungsbescheinigung geht Ihnen auf Anforderung zu. |