Banner "Evang.-Luth. Kirchengemeinde Berchtesgaden" mit Bildern der fünf Berchtesgadener Kirchen

Kirchgeld

Das Kirchgeld ist eine bayerische Besonderheit. Es wird erhoben, weil die Kirchensteuer in Bayern um 1 % geringer ist als üblich (8 % statt 9 %). Es steht in vollem Umfang Ihrer Kirchengemeinde für die Finanzierung ver­schie­dener Auf­gaben zur Verfügung.

Mit dem Kirchgeld können Angebote für Kinder und Jugendliche, Konzerte und Gottesdienste mit besonderer Kirchenmusik unterstützt werden. Auch die Anschaffung notwendiger Gegenstände, wie Tische und Stühle ist durch das Kirchgeld möglich.

Einmal im Jahr bekommen Sie von uns per Post den Kirchgeldbescheid.Sie werden anhand einer Tabelle um Selbst­einschätzung der Höhe des Kirch­geldes zwischen 5 und 100 Euro gebeten. Wer keine Einkünfte hat bzw. weniger als den Frei­betrag von 9745 Euro pro Jahr verdient, braucht nichts zu bezahlen.

Steuerminderung durch Kirchgeld

Die Kirchgeldzahlung wird wie die Kirchenlohn- und Kircheneinkommensteuer bis zum Höchstbetrag von 100 EUR vom Finanzamt bei den steuer­mindern­den Sonder­ausgaben anerkannt (Konto­auszug genügt als Nachweis).

Spende

Jeder Betrag, der die Höchstgrenze von 100 EUR übersteigt, gilt als Spende. Eine entsprechende Zuwendungsbescheinigung geht Ihnen auf Anforderung zu.

Kirchgeld